Zuzahlungsbefreiung bei der Behandlung
Zuzahlungen können kostspielig werden. Muss ich alle Kosten selbst tragen? Ab wann bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung?
Wir geben Dir hier ein paar wichtige Informationen und Hinweise zum Thema Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung.
Im Rahmen Deiner Behandlung musst Du Zuzahlungen bei Medikamenten, Krankenhausaufenthalten oder für Hilfsmittel leisten. Vor allem bei Medikamenten kommen durch die Zuzahlungen von 5,- oder 10,- € über die Monate schnell ein paar Hundert Euro zusammen.
Wie läuft das mit den Zuzahlungen und ab wann bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung?
Grundlage der Zuzahlung ist eine gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch V (§61 ff. SGB V), in der festgelegt ist, dass Versicherte Zuzahlungen leisten müssen. Damit Menschen mit schweren und chronischen Erkrankungen nicht finanziell benachteiligt werden, wird eine sogenannte Belastungsgrenze ermittelt, ab der keine Zuzahlungen mehr erforderlich sind. Das heißt also, Du musst solange Zuzahlungen leisten bis diese finanzielle Grenze erreicht ist.
Sie beträgt 2% bzw. bei chronisch kranken Menschen 1% des Familien-Bruttoeinkommens.
Was kann ich tun, um von der Zuzahlung befreit zu werden?
Erreichst Du diese Grenze aufgrund der Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres, so kannst Du bei Deiner Krankenkasse eine Bescheinigung zur Zuzahlungsbefreiung beantragen. Mit dieser Bescheinigung brauchst Du für den Rest des Jahres keine weiteren Zuzahlungen mehr zu leisten.
Daher ist es wichtig, dass Du alle Bescheinigungen über Zuzahlungen für Medikamente, Fahrtkosten, Krankenhausaufenthalte, Hilfsmittel oder ähnliches im Rahmen Deiner Behandlung sammelst und aufhebst. Denn diese musst Du beim Nachweis Deiner Belastungsgrenze bei Deiner Krankenkasse einreichen, damit Du eine Zuzahlungsbefreiung beantragen kannst.
Ebenso ist es möglich am Ende des Jahres die Bescheinigungen über die Zuzahlungen bei der Krankenkasse einzureichen und eine Rückerstattung zu beantragen.
Man kann bei der Krankenkasse also auf drei Arten eine Belastungsgrenze feststellen lassen bzw. eine Zuzahlungsbefreiung erhalten:
- Während der Behandlung/ im laufenden Kalenderjahr: Wenn die eigene Belastungsgrenze aufgrund der Zuzahlungen erreicht ist, um eine Befreiung zu erhalten –> Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen
- Nach Ablauf des Kalenderjahres: Du kannst durch das Einreichen Deiner Zuzahlungsbelege eine Rückerstattung bei Deiner Krankenkasse beantragen -> Antrag auf Erstattung von Zuzahlungen
- Am Anfang des Jahres: Wenn nachweisbar ist, dass die Zuzahlungen aufgrund einer andauernden Behandlung zu einer Überschreitung der Belastungsgrenze führen. In diesem Fall kannst Du die Zuzahlungen bei der Krankenkasse am Anfang des Jahres einzahlen und erhält eine Befreiungskarte. Diese muss dann beispielsweise beim Kauf von Medikamenten vorgezeigt werden -> Antrag auf Vorauszahlung der gesetzlichen Zuzahlungen
Was heißt das jetzt praktisch? Wie viel muss ich zuzahlen bevor ich von der Zuzahlung befreit werde?
Für die Belastungsgrenze wird 2% der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen angesetzt. Bei der Berechnung werden ebenfalls der Familienstatus und die Anzahl der Kinder über Freibeträge berücksichtigt. Weiterhin wird der Erhalt von ALGII oder Sozialhilfe beachtet.
Hier drei Beispiele, um die Theorie praktisch zu verdeutlichen:
a) Du bist alleinstehend, hast keine Kinder und verdienst etwa 25.000€ Brutto im Jahr, dann ist deine Belastungsgrenze: 500€.
b) Du bist verheiratet, hast 2 Kinder und euer Familienbrutto-Einkommen beträgt 30.000€, so ist die Belastungsgrenze bei 193,26€ festgelegt.
c) Du erhältst ALGII oder Sozialhilfe und bekommst einen Regelsatz von 4.992€ im Jahr, dann beträgt deine Belastungsgrenze: 99,84€.
Im Internet findest Du Onlinerechner, in denen Du Deine Belastungsgrenze ausrechnen kannst.
Fazit: Aufgrund einer Erkrankung (außer nachgewiesene chronische Erkrankung) wirst Du nicht automatisch von der Zuzahlung befreit, sondern erst wenn Deine eigene finanzielle Belastungsgrenze erreicht ist. Die Krankenkassen berechnen dies aufgrund Deines Bruttoeinkommens sowie Deiner Familiensituation. Über die Nachweise von Zuzahlungen kannst Du eine Erstattung oder Befreiung der Zuzahlungen beantragen.
Die Anträge zur Befreiung bzw. Erstattung von Zuzahlungen findest du auf den Internetseiten Deiner Krankenkasse.
Quellenangaben
- Gesetze im Internet. “§ 61 SGB 5 - Zuzahlungen.” https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html (14.03.2018)
- Gesetze im Internet. “§ 62 SGB 5 - Belastungsgrenze.” https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html (14.03.2018)
- GKV-Spitzenverband. “Zuzahlungen Und Befreiungen.” https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/zuzahlungen_und_befreiungen/zuzahlungen_und_befreiungen.jsp (14.03.2018)
- Smart-Rechner.de. “Zuzahlungsrechner - Bei Gesetzlicher Krankenversicherung.” https://www.smart-rechner.de/zuzahlung/rechner.php (14.03.2018)
- Sozialversicherung kompetent. “Belastungsgrenze Bei Zuzahlungen.” https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/408-belastungsgrenze-bei-zuzahlungen.html (14.03.2018)