Hole Dir finanzielle Unterstützung – wie und wo erfährst Du hier.
Nach dem Lesen des Artikels weißt Du:
- welche Sozialleistungen Dir zustehen
- wo Du finanzielle Hilfe bekommst
- ob Du Dich von Zuzahlungen befreien lassen kannst
Dieser Artikel wurde am 11.10.2021 aktualisiert.
Lohnfortzahlung
Wenn Du angestellt bist, hast Du für bis zu sechs Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung in vollem Umfang. Die Voraussetzung dafür ist, dass Du seit mindestens vier Wochen in Deinem Arbeitsverhältnis stehst und Du arbeitsunfähig erkrankt bist.
Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung und Du erhältst Krankengeld. Dieses beläuft sich auf 70% Deines Bruttoeinkommens, aber nicht mehr als 90% Deines letzten Nettoeinkommens.
Das Krankengeld erhältst Du über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Freiwillig krankenversichert
Bist Du durch Deine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit freiwillig krankenversichert, musst Du bei Deiner Krankenkasse angeben, dass Du Krankengeld beziehen möchtest. Dann zahlst Du anstelle des ermäßigten monatlichen Beitrages, den allgemein gültigen Beitragssatz.
Privat versichert
Als Privatversicherter sieht es etwas anders aus. In einer privaten Krankenversicherung sehen die Tarife kein Krankengeld vor. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer sogenannten Krankentagegeldversicherung, die genau diesen Fall absichern soll. Je nach Vertrag kannst Du hier bis zu 100% Deines Einkommens als Krankentagegeld erhalten.
Erwerbsminderungsrente
Wenn Du aufgrund Deiner Erkrankung nicht mehr an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren kannst und eine berufliche Rehabilitation oder Umschulung nicht infrage kommt, steht Dir eine Erwerbsminderungsrente zu. Ob Du sie in vollem Umfang oder nur anteilsmäßig bekommst, hängt davon ab, wie viele Stunden Du am Tag noch arbeiten kannst.
Die Grundvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind:
- Du bist seit mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert
- Du hast die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht
- Durch Rehabilitation kann die Erwerbsfähigkeit nicht mehr hergestellt werden
- Du kannst generell nur noch weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten
Dann musst Du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dort wird überprüft, ob und inwieweit Deine Arbeitsleistung gemindert ist. In der Regel ist die Erwerbsminderungsrente auf drei Jahre befristet, danach wird der Anspruch neu überprüft.
Das Sozialamt kann helfen
Solltest Du nur über ein geringes Einkommen verfügen oder Hartz-IV-Empfänger sein, kann das Sozialamt Dich unterstützen.
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) kannst Du Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, wie zum Beispiel Wohngeld, Leistungen für Mehrbedarfe, beispielsweise für werdende Mütter, Erstausstattungen für Neugeborene, Erstwohnungseinrichtung, krankheitsbedingte kostenaufwendige Ernährung wie bei Diabetes, Umzugskosten und Mietkautionen, weitere einmalige Sach- oder Geldleistungen oder Darlehen.
Härtefonds
Solltest Du aufgrund Deiner Erkrankung in finanzielle Not geraten, kannst Du Hilfe beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe beantragen.
Der Fonds wurde eingerichtet, um Angehörige und Dich, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, kurzfristig zu unterstützen.
Die Unterstützung durch den Fonds ist an Einkommensgrenzen gebunden. Bei Antragstellung muss eine sogenannte Selbstauskunft gegeben werden, in der Du unter anderem Dein Einkommen, Miet- und Nebenkostenzahlungen angeben musst.
Zuzahlungen
Rezeptgebühren addieren sich im Verlauf der Therapie auf und in der Summe kann das teuer werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, sich von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen. Einen solchen Antrag kannst Du bei Deiner Krankenkasse stellen.
Suche das Gespräch mit den Gläubigern
Hast Du noch offene Verpflichtungen wie Versicherungsprämien, Raten- oder Kreditzahlungen, die Deine finanzielle Situation noch zusätzlich verschärfen, solltest Du aktiv das Gespräch suchen. Setze Dich mit Deinen Gläubigern, Banken oder Versicherungen in Verbindung und suche mit ihnen gemeinsam nach einer Lösung. Eventuell kann man sich auf eine Umschuldung, Stundung oder ein Ruhenlassen der Beiträge einigen.
Hierzu kannst Du Dir auch Hilfe von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung oder dem sozialen Dienst in den Kliniken holen.
Zusammengefasst
Es gibt verschiedene Stellen, Behörden und Organisationen, die auf die Betreuung von Krebsbetroffenen spezialisiert sind. Zögere nicht, deren Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das kannst Du tun
- Beratung Erwerbsminderungsrente: Hier kannst Du Dich zum Thema Erwerbsminderungsrente beraten lassen
- Sozialamt in Deiner Nähe: Hier kannst Du ein zuständiges Sozialamt in Deiner Nähe finden
- Härtefonds der Deutschen Krebshilfe: Hier erhältst Du Unterstützung durch die Deutsche Krebshilfe bei finanziellen Schwierigkeiten
- Schwerbehindertenausweis beantragen: Hier findest Du eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen kannst
- Hilfe von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: Hier findest Du die Kontaktdaten der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung

Helfer im Alltag, nicht nur bei Darmkrebs: Der Schwerbehindertenausweis

Zeit für die Pflege von Angehörigen

Habe ich ein Recht auf Rente, wenn ich an Krebs erkrankt bin?
- Erwerbsminderungsrenten, Deutsche Rentenversicherung, abgerufen am 11.10.21
- Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, Serviceportal BW, abgerufen am 11.10.21
- Ihre finanzielle Hilfe – Unser Härtefonds, Krebshilfe, abgerufen am 11.10.21