Finanzielle Unterstützung
Übersicht und Zusammenfassung Deiner Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung.
Der Weg zurück in die Gesundheit ist herausfordernd. Kommst Du zusätzlich noch in wirtschaftliche Bedrängnis, stehen Dir ein paar Wege offen, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Auch kurzfristig.
Lohnfortzahlung
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hast Du als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im vollen Umfang für bis zu sechs Wochen. Unter der Voraussetzung, dass Du seit mindestens vier Wochen in Deinem Arbeitsverhältnis stehst und Du arbeitsunfähig erkrankt bist.
Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen, dient das Krankengeld als finanzielle Überbrückung. Nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlungen. Allerdings wird dies nicht in gleichem Umfange wie Dein Gehalt gezahlt.
Ab jetzt bekommst Du über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld. Dieses beläuft sich auf 70 % Deines Bruttoeinkommens, aber nicht mehr als 90 % Deines letzten Nettoeinkommens.
Freiwillig krankenversichert
Bist Du allerdings als Freiberufler oder Selbstständiger freiwillig krankenversichert, hast Du grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Außer, Du hast bei Deiner Versicherung angegeben, dass Du Krankengeld beziehen möchtest. Dann zahlst Du anstelle des ermäßigten monatlichen Beitrages, den allgemein gültigen Beitragssatz.
Privat versichert
Als Privatversicherter sieht es etwas anders aus. In einer privaten Krankenversicherung sehen die Tarife kein Krankengeld vor. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer sogenannten Krankentagegeldversicherung, die genau diesen Fall absichern soll. Je nach Vertrag kannst Du hier bis zu 100 % Deines Einkommens als Krankentagegeld erhalten.
Erwerbsminderungsrente
Wenn Du aufgrund Deiner Erkrankung nicht mehr an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren kannst und eine berufliche Rehabilitation oder Umschulung nicht infrage kommt, steht Dir eine Erwerbsminderungsrente zu. Ob Du sie im vollen Umfang oder nur anteilsmäßig bekommst, hängt vom Grad Deiner Erkrankung ab.
Die Grundvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind:
- Du hast die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht
- Durch Rehabilitation kann die Erwerbsfähigkeit nicht mehr hergestellt werden
- Du kannst generell nur noch weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten
- Du bist seit mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert
Zur Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente musst Du einen Antrag stellen. In der Regel ist diese auf drei Jahre befristet, danach wird der Anspruch neu überprüft.
Das Sozialamt kann helfen
Solltest Du nur über ein geringes Einkommen verfügen oder Hartz-IV-Empfänger sein, wird das Sozialamt Dich unterstützen.
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) kannst Du Leistungen wie Wohngeld, Kleidergeld, Telefongebührenermäßigung, GEZ-Befreiung und anderes mehr in Anspruch nehmen.
Härtefonds
Solltest Du aufgrund Deiner Erkrankung in finanzielle Not geraten, kannst Du auch Hilfe beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe beantragen.
Der Fonds wurde eingerichtet um Patienten und Angehörige, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, kurzfristig zu unterstützen.
Die Unterstützung durch den Fonds ist an Einkommensgrenzen gebunden. Bei Antragstellung muss eine sogenannte Selbstauskunft gegeben werden, in der Du unter anderem auch das Einkommen angeben werden muss.
Schwerbehinderung
Es gibt die Möglichkeit sich als schwerbehindert einstufen zu lassen und so eine finanzielle Entlastung zu schaffen. Den entsprechenden Antrag erhältst Du beim Versorgungsamt.
Die Behörde entscheidet nach Vorlage aller notwendigen ärztlichen Auskünfte über den Grad der Behinderung (GdB) der in den Schwerbehindertenausweis eingetragen wird.
Die Anerkennung der Schwerbehinderung kann auch auf einen begrenzten Zeitraum erfolgen.
Zuzahlungen
Rezeptgebühren addieren sich im Verlauf der Therapie auf und in der Summe kann das recht teuer werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit sich von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen.
- Du musst seit einem Jahr in ständiger Behandlung aufgrund derselben Erkrankung sein
- Du hast in einem Kalenderjahr schon Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 % Deines jährlichen Bruttoeinkommens geleistet
Die Befreiung gilt nicht nur für Medikamente und Hilfsmittel, sondern auch für:
- Krankenhausaufenthalte
- Taxifahrten
- Rehamaßnahmen
- Physiotherapie, Ergotherapie (Heilmittel allgemein)
Such das Gespräch mit den Gläubigern
Hast Du noch offenen Verpflichtungen wie Versicherungsprämien, Raten- oder Kreditzahlungen, die Deine finanzielle Situation noch zusätzlich verschärfen, solltest Du aktiv das Gespräch suchen. Setz Dich mit Deinen Gläubigern, Banken oder Versicherungen in Verbindung und such mit ihnen gemeinsam nach einer Lösung. Eventuell kann man sich auf eine Umschuldung, Stundung oder ein Ruhenlassen der Beiträge einigen.
Hierzu kannst Du Dir auch Hilfe von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung oder dem sozialen Dienst in den Kliniken holen.
Es gibt vielfältige Stellen, Behörden und Organisationen, die auf die Betreuung von Krebspatienten spezialisiert sind. Zögere nicht, deren Hilfe in Anspruch zu nehmen! Du musst nicht alles alleine regeln.
Wenn Du mehr zu Deinen Rechten und Hilfsangeboten wissen willst, dann kannst Du dies in unseren weiteren Artikeln finden.