Finanzielle Absicherung – was steht Dir zu?
Wie bin ich finanziell abgesichert? Wer zahlt was, unter welchen Voraussetzungen und wie lange?
Was passiert, wenn Deine Diagnose es nicht mehr zulässt, weiter arbeiten zu gehen? Wenn Du der Hauptverdiener in der Familie bist, wird das Thema der finanziellen Absicherung umso wichtiger.
Grundsätzlich ist Folgendes geregelt: Bist Du länger als vier Jahre berufstätig, erhältst Du in den ersten sechs Wochen Deiner Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung.
Im Anschluss an diese sechs Wochen bekommen gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer Krankengeld. Unter der Voraussetzung, dass Du in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung behandelt wirst oder arbeitsunfähig erkrankt bist und von Deinem Arzt krankgeschrieben wurdest.
Um das Krankengeld zu erhalten, wird Dir Deine Krankenkasse in der Regel etwas zuschicken. Zum Ende der Lohnfortzahlung erhältst Du einen Vordruck für deine Verdienstbescheinigung an den Arbeitgeber. Anhand dieser Angaben wird das Krankengeld berechnet.
Dieses beläuft sich auf 70 % des Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 % des Nettogehalts. Der geringere dieser Beträge wird um die Arbeitnehmeranteile der gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt und als Krankengeld bezahlt.
Für den Bezug des Krankengeldes ist ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit notwendig. Sicherheitshalber empfiehlt es sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Das ist zwar teurer als ein Standardbrief, doch immer noch günstiger als kein Krankengeld zu erhalten.
Das Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen über einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Dabei musst Du diese Zeit nicht am Stück krankgeschrieben sein. Sondern die Zeiträume werden addiert. Entscheidend ist, dass Deine Arbeitsunfähigkeit auf derselben Diagnose beruht.
Privat Versicherte oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbständige erhalten nur Krankengeld, wenn sie entsprechend vorgesorgt haben. Zum Beispiel über eine Krankentagegeldversicherung, diese zahlt dann auch 100 % des letzten Gehaltes.
Sollte sich im Laufe der drei Jahre herausstellen, dass man dauerhaft arbeitsunfähig ist, gibt es Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Spätestens drei Monate vor Auslaufen des Krankengeldes wird die Krankenkasse Dich auffordern, einen Antrag auf eine medizinische Reha zu stellen. Dann wird geprüft, ob eine erneute Reha-Maßnahme Deine Arbeitsfähigkeit innerhalb von drei bis sechs Monaten wiederherstellen kann. Falls das nicht zu erwarten ist, wird der Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt.
Spätestens drei Monate vor Ablauf des Krankengeldes solltest Du Dich bei der Agentur für Arbeit melden, denn während die Rentenversicherung deinen Antrag prüft, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Erkrankung während der Arbeitslosigkeit
Erfolgt die Erkrankung während Deiner Arbeitslosigkeit oder hast Du aus anderen Gründen keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, musst Du Dich an die Agentur für Arbeit wenden. Zunächst wird das Arbeitslosengeld für sechs Wochen weitergezahlt. Im Anschluss wird, ähnlich wie bei Arbeitnehmern, Krankengeld für einen begrenzten Zeitraum bewilligt.
Weitere finanzielle Unterstützung
Falls offene Kredite vorhanden sind, solltest Du das Gespräch mit dem Kreditinstitut oder Deiner Bank suchen, um zu klären, ob die Ratenzahlungen für eine Zeit ausgesetzt werden können.
Weiterhin solltest Du klären, ob Anspruch auf finanzielle Unterstützung z. B. bei der Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe besteht.
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Quellenangaben
- Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend. https://www.wege-zur-pflege.de/start.html, abgerufen am 14.06.2018
- Verein pflegen-und-leben.de, https://www.pflegen-und-leben.de/, abgerufen am 14.06.2018