Finanzielle Absicherung bei Selbständigkeit
Als Selbständiger/Freiberufler musst Du jetzt bestimmte Dinge beachten, um Deine finanzielle Situation abzusichern.
Dieser Artikel richtet sich an Dich, wenn Du einer selbständigen Tätigkeit nachgehst oder freiberuflich tätig bist. Der Ausfall im eigenen Betrieb oder die notwendige Absage von Terminen beim Kunden können Dich leider schnell in eine finanzielle Schieflage bringen.
Im Gegensatz zum angestellten Arbeitnehmer, der im Regelfall nach sechs Wochen Krankschreibung automatisch Krankengeld über seine Krankenkasse erhält, musst Du gesondert vorsorgen.
Was viele Selbständige/Freiberufler nicht wissen, ist, dass auch Du einen Anspruch auf Krankengeld haben kannst.
Vielleicht hast Du vorgesorgt und hierfür einen speziellen Tarif in Deiner privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Dann musst Du – genau wie ein angestellter Arbeitnehmer – nur rechtzeitig dort einen Antrag stellen. Diese Tarife basieren meist auf dem sogenannten zu versichernden Risiko. Das bedeutet, dass sich die Tarife abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Umfang des Versicherungsschutzes von Person zu Person unterscheiden.
Dies geschieht vollkommen unabhängig von der Einkommenssituation, sondern wird nur an den oben genannten Größen festgemacht und angepasst. Hierbei ist zu bedenken, dass die privaten Versicherungen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keinen Zwang zur Aufnahme von Kunden haben. So können sie z.B. festlegen, dass bestimmte Vorerkrankungen dazu führen, dass Du Dich dort gar nicht anmelden kannst oder hierfür ein Zuschlag zum monatlichen Versicherungsbeitrag zu leisten ist.
Ebenfalls anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Regelungen für das Mitversichern von Familienmitgliedern. Jedes zusätzliche Familienmitglied muss extra versichert werden. Wobei es auch Anbieter gibt, die Kinder bis zu einem bestimmten Alter unter den Versicherungsschutz des Hauptversicherten stellen. Wenn Du wissen möchtest, wie dies bei deiner Versicherung geregelt ist, solltest Du Deinen Berater vor Ort kontaktieren. Dieser kann auch zu einem Hausbesuch oder zu einem Termin zu Dir ins Krankenhaus kommen, wenn das für Dich ansonsten zu beschwerlich bist. Denk daran: Du bist sein Kunde und er sollte Interesse daran haben, Dich gut zu betreuen!
Wie oben beschrieben gibt es keine automatische Lohnfortzahlung oder Krankengeldzahlung im Krankheitsfall bei Selbständigen/Freiberuflern. Um aber den Verdienstausfall abfangen zu können, gibt es die Möglichkeit eine Verdienstausfallversicherung oder Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Dabei kannst Du ganz nach Deinen Wünschen und auch nach Deinem Geldbeutel entscheiden, welche Summe Du erhalten möchtest und ob Du diese gleich immer am ersten Tag eines Verdienstausfalles geltend machen willst. Es kann sinnvoll sein, eine sogenannte Karenzzeit zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass Du z.B. erst nach drei Wochen einer Erkrankung die Versicherung in Anspruch nehmen willst. So kannst Du z.B. eine Grippe oder einen verstauchten Knöchel zeitlich und finanziell noch überbrücken, brauchst aber die Versicherungszahlung nun im Falle der Krebserkrankung.
Bitte beachte unbedingt bei Abschluss einer solche Versicherung immer, dass Krankentagegeld- und eine evtl. bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung so synchronisiert sind, dass nicht beide mit Verweis auf den jeweils anderen die Leistung verweigern. Das würde nämlich dazu führen, dass Du zwar für beide Versicherungen gezahlt hast, Dir im Hilfsfall aber nur eine ausgezahlt werden kann.
Der Gang in die private Krankenversicherung ist in Deutschland aber kein unumstößliches Muss für alle Selbständigen/Freiberufler. Gerade bei geringen Jahreseinkommen kann es sehr ratsam sein, die manchmal verlockenden Angebote der privaten Anbieter zu ignorieren und als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben.
Dies kann erhebliche Vorteile für Dich haben. Denn:
- Der Beitrag richtet sich immer nach Deinem tatsächlichen Einkommen
- Familienangehörige sind im Rahmen der Familienversicherung mitversichert
- Hier kann ein Anspruch auf Krankengeld erworben werden
- Es gilt gleiches Recht für alle
- Du hast trotzdem die Möglichkeit bestimmte Zusatztarife abzuschließen, wenn Du dies als wichtig empfindest und der Beitrag zu Deinen finanziellen Möglichkeiten passt (hier gelten dann wieder die möglichen Einschränkungen aufgrund Deines Alters oder Deines Gesundheitszustandes)
Die Berufsunfähigkeit wird allerdings nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt und müsste separat von Dir abgeschlossen werden.
Zu all diesen Fragen können Dich die gesetzlichen Krankenkassen in persönlichen Gesprächen umfassend beraten. Viele haben auch in kleineren Städten oder Gemeinden eine Niederlassung.
Welche Lösung für Dich richtig ist oder welche Ansprüche Du genau schon erworben hast kann Dir Deine jeweilige Versicherung mitteilen. Lass Dich umfassend beraten, was Du jetzt tun kannst, welche Leistungen Dir zustehen und welche Anträge Du ggfls. stellen solltest/kannst.
Wenn Du persönliche Hilfe brauchst, um diese Angelegenheiten zu regeln, können Dir der Sozialdienst Deines Krankenhauses, Soziale Träger in Deiner Nähe oder auch die Krebsberatungsstellen sicherlich weiterhelfen.
Alle werden bemüht sein, Dir zu helfen. Du bist nicht allein!
Quellenangaben
- Röntgen, I., Bohrmann, M., Wolff, H., & Schilling, G. (2018). Mögliche psychosoziale Langzeitfolgen onkologischer Behandlung. Der Onkologe, 24(10), 817-821.
- https://www.krebsratgeber.de/artikel/selbststaendige-muessen-selbst-vorgesorgt-haben (14.03.2018)
- https://www.brustkrebszentrale.de/fileadmin/user_upload/05_service/01_mediathek/praktisches-und-soziales/Alltag_bewaeltigen_Selbststaendig.pdf (14.03.2018)